Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14818
Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84 (https://dejure.org/1985,14818)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.06.1985 - 219/84 (https://dejure.org/1985,14818)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1985 - 219/84 (https://dejure.org/1985,14818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,14818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Michael Powell gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Antrag auf Neueinstufung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.09.1985 - 231/84

    Valentini / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
    Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofes besteht kein Zweifel daran, daß - wie Generalanwalt Mancini unlängst in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 231/84 (Valentini/Kommission, Slg. 1985, 3028) ausgeführt hat - die Fristen der Artikel 90 und 91 des Beamtenstatuts zwingendes Recht sind.

    In der Rechtssache 231/84 nahm der Generalanwalt den Standpunkt ein, die Fristen gegen den damaligen Kläger hätten am 12. Mai 1982 zu laufen begonnen, nachdem sein Antrag auf Überprüfung seiner Einstufung vom 4. Juni 1981 beschieden worden sei; folglich könne er sich nicht auf das Urteil im Fall Blomefield berufen, in dem die Klage innerhalb der vorgeschriebenen - neu in Gang gesetzten - Fristen erhoben worden sei.

    Der Kläger stellt keinen auf die Veröffentlichung der Kriterien von 1973 im Jahre 1981 gestützten Antrag, so daß insoweit sein Fall von dem des Klägers in der Rechtssache 231/84 abweicht.

    Entgegen den Schlußanträgen in der Rechtssache 231/84 bin ich der Meinung, daß das Angebot der Kommission eine neue Tatsache darstellte, daß die auf einen Antrag hin ergehende Entscheidung eine völlig neue Entscheidung war und daß die Kommission mit dem Vorbringen nicht gehört werden kann, weil dies ohne entsprechende Verpflichtung geschehen sei, sei es ohne rechtliche Folgen gewesen.

  • EuGH, 12.07.1984 - 227/83

    Moussis / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
    Sie können von den Parteien weder aufgehoben noch geändert werden (Rechtssache 227/83, Moussis/Kommission, Slg. 1984, 3133).
  • EuGH, 01.12.1983 - 190/82

    Blomefield / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
    So hat der Gerichtshof in der Rechtssache 190/82 (Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981) die Unterrichtung des Personals der Kommission über den Beschluß vom 6. Juni 1973 durch eine Verwaltungsmitteilung vom März 1981 vor allem deshalb als neue Tatsache angesehen, die die Fristen neu in Gang setze, weil der damalige Kläger den fraglichen Beschluß oder zumindest seinen Wortlaut nicht gekannt hatte.
  • EuGH, 29.03.1984 - 25/83

    Buick / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 219/84
    In der Rechtssache 25/83 (Buick/Kommission, Slg. 1984, 1773) ist entschieden worden, daß der im zweiten Satz der Ziffer 2 Buchstabe a erwähnte Zeitraum von vier Jahren ab Beginn des Universitätsstudiums des Bewerbers zu rechnen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht